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II. Nebenkosten bei Mietverträgen

  1. Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit je € 9.-.
  2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
  3. Vermittlungsprovision

Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist in dem sich der Mietgegenstand befindet

Höchstprovision zuzüglich 20 %USt bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art

Vertragsdauer Vermieter Mieter

unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre

3 Bruttomonats-mietzinse
allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

3 Bruttomonatsmietzinse

Frist mindestens 2,. Höchstens 3 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

2 Bruttomonatsmietzinse

bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit - Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Frist weniger als 2 Jahre

3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen

1 Bruttomonats-mietzins

bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre - Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit - Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
     
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