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I. Nebenkosten bei Kaufverträgen

  • Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung ... 3,5% (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  • Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) ... 1%
  • Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  • Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  • Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderunsdarlehens.
  • Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.

Vermittlungsprovision (Höchstprovision)

A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert

  • bis € 36.336,42 ...... je 4%
  • bis € 48.448,51 ...... € 1.453,46
  • ab € 48.448,58 ...... je 3%
    von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20% UST.
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